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Tipp

§37.3 Beratungsbesuch in Holzminden – was Pflegegeldempfänger wissen sollten

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen sogenannten Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Dieser dient der Qualitätssicherung und Unterstützung der häuslichen Pflege.

Wer ist verpflichtet?

Der Beratungsbesuch ist für alle Pflegegeldempfänger verpflichtend:

Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich (alle 6 Monate)
Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich (alle 3 Monate)
Pflegegrad 1: freiwillig, aber empfohlen
Warum ist der Beratungsbesuch wichtig?

Der Termin bietet nicht nur eine gesetzliche Kontrolle, sondern vor allem Unterstützung:

Individuelle Beratung zur Pflegesituation
Tipps zur Erleichterung im Alltag
Informationen zu Pflegehilfsmitteln und Leistungen
Unterstützung für pflegende Angehörige

Ziel ist es, die Pflegequalität zu sichern und Überforderung zu vermeiden.

Wer führt den Besuch durch?

Der Beratungsbesuch darf ausschließlich von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt werden – wie dem Pflegedienst deBoer in der Region Holzminden.

Kosten

Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse. Für Pflegebedürftige entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Was passiert, wenn der Termin nicht wahrgenommen wird?

Wird der Beratungsbesuch nicht fristgerecht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden.

Unser Angebot als Pflegedienst deBoer

Wir unterstützen Sie zuverlässig und unkompliziert bei Ihrem Beratungsbesuch:

Flexible Terminvereinbarung
Kompetente und einfühlsame Beratung
Individuelle Lösungen für Ihre Pflegesituation

Unser Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin frühzeitig, um Unterbrechungen beim Pflegegeld zu vermeiden.

Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
deBoer – Ihre Ambulante Krankenpflege GmbH
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