Außerklinische Intensivpflege (z.B. für beatmungspflichtige Menschen) im eigenen Zuhause oder in spezialisierten Wohngruppen. Leistung der Krankenkasse nach §37 Abs. 2 SGB V.
Außerklinische Intensivpflege (z.B. für beatmungspflichtige Menschen) im eigenen Zuhause oder in spezialisierten Wohngruppen. Leistung der Krankenkasse nach §37 Abs. 2 SGB V.